Unsere Schweizer Demokratie ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Geschichte.
Unsere Grundrechte wurden jedoch erst vor gut einem Jahrhundert in der Bundesverfassung und den kantonalen Verfassungen verankert.
Der Rechtsstaat ist ein kostbares und fragiles Gut, das durch beständiges institutionelles Schaffen im bürgerlichen Leben zu bestätigen ist.
Am 28. November ist das souveräne Volk an die Urne gerufen. Nach einem Referendum gilt es, sich nun zu den am 19. März 2021 von der Bundesversammlung beschlossenen Änderungen des Covid-19 Gesetzes zu entscheiden, insbesondere zum dabei eingeführten „Impf-, Test- und Genesungsnachweises”, den sogenannten “Sanitätspass”.
Wollen wir bei dieser Abstimmung folgendes akzeptieren?
Diese Gesetzesänderungen sind gefährlich und verletzen folgende Grundrechte und Grundsätze der Bundesverfassung (BV):
Wir, die unterzeichnenden Juristen, Anwälte, Notare, Rechtsdozenten und Professoren wollen das Schweizer Volk darauf hinweisen, dass diese Einschränkungen unserer Grundrechte einen schwerwiegenden und weitreichenden Präzedenzfall darstellen.
„Es liegt somit ein mehrfacher, d.h. qualifizierter Verstoss gegen die Bundesverfassung vor. Da wir in der Schweiz über kein Verfassungsgericht verfügen, kann ein Bundesgesetz nicht auf die Übereinstimmung mit der Bundesverfassung beim Bundesgericht angefochten werden. [...]. Somit müssen Stimmberechtigte die Überprüfung auf die Verfassungsmässigkeit übernehmen und am 28. November “NEIN” stimmen.» Karl Spühler, Prof. Dr jur, ehem. Bundesrichter, in Schweizerzeit Freitag 22. Oktober 2021
Aus diesen Gründen empfehlen auch wir, die Unterzeichnenden, dem Souverän, dem Volk am 28. November ein „NEIN“ zu den Änderungen des Covid-19-Gesetzes.
Association Comité de juristes suisses contre la Loi Covid-19 modifiée
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